Unter dem Az.: 38 Js 38 / 21 wird aktuell gegen Marc Redel und andere vom VDAK e.V. aus Recklinghausen wegen des Verdachts des Betruges ermittelt.
Das wurde von Frau Staatsanwältin Stahlschmidt am 15.3.2021 mitgeteilt.
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Unter dem Az.: 38 Js 38 / 21 wird aktuell gegen Marc Redel und andere vom VDAK e.V. aus Recklinghausen wegen des Verdachts des Betruges ermittelt.
Das wurde von Frau Staatsanwältin Stahlschmidt am 15.3.2021 mitgeteilt.
"Falls Griechenland die Kredite des EFSF nicht zurückzahlen sollte, hätte das auch Milliardenverluste für Deutschland zur Folge. Denn der EFSF besorgt sich das Geld für Kredite an die Krisenstaaten seinerseits auf den Kapitalmärkten. Deutschland tritt dabei neben den anderen Euro-Staaten als Bürge auf. Ursprünglich hätte Deutschland dabei für rund 27 Prozent der Gesamtsumme gerade stehen müssen. Nachdem Griechenland, Irland und Portugal als Bürgen ausfielen, stieg der deutsche Anteil auf etwa 29 Prozent - im Fall des zweiten Griechenland-Pakets entspricht das knapp 38 Milliarden Euro."
"Deutschland steuerte über die KfW-Bankengruppe direkte Kredite in Höhe von 15,2 Milliarden Euro zum ersten Griechenland-Paket bei. Sollte die Regierung in Athen das Geld nicht zurückzahlen, bleibt die Bundesrepublik auf diesem Verlust sitzen."
"Auf 216 Milliarden Euro summieren sich die bisherigen Zahlungen aus den Rettungspaketen an Griechenland. Das Geld floss teils in Form direkter Kredite der Euro-Staaten, teils über den Rettungsschirm EFSF und teils über den Internationalen Währungsfonds. Die Rettungspakete im Überblick."Quelle : http://www.tagesschau.de/wirtschaft/rettungspakete-101.html
"Was die Staats- und Regierungschefs der Eurozone an diesem Montagmorgen beschlossen haben, das stellt zum größten Teil die Fortsetzung einer gescheiterten "Rettungspolitik" dar."
"Berlin Die Troika aus EU, EZB und IWF gehört in Griechenland zu den schlimmsten Feindbildern: Deren Spardiktat würge seit Jahren die griechische Wirtschaft ab, lautet die Dauerklage. Jetzt räumt der Internationale Währungsfonds ein, dass tatsächlich Fehler gemacht wurden. Das Eingeständnis lässt sich in dieser ungewöhnlich selbstkritischen Offenheit durchaus als spektakulär bezeichnen, zumal der Währungsfonds damit einen Stein ins Rollen bringt, der eine breite Debatte über eine umfassende Neuausrichtung der Euro-Rettungspolitik anstoßen könnte."
Was im März im Saal 134 des Münchner Justizpalastes passierte, ist hinlänglich bekannt: Das Landgericht München II verurteilte Uli Hoeneß, Ex-FC-Bayern Präsident, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.Seit dem 2. Juni sitzt Hoeneß im Gefängnis in Landsberg am Lech. Seitdem ist viel berichtet worden. Über zwischenzeitliche Aufenthalte im Krankenhaus, Promi-Besuche und eine angebliche Luxus-Behandlung.Immer wieder drangen Infos nach draußen. Anders ist das bei der Münchner Justiz. Zwar steht das Urteil seit einem halben Jahr fest, die detaillierte Begründung jedoch hat das Gericht noch nicht freigegeben. Anfragen von Wissenschaftlern und Journalisten seien abgelehnt worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.Der Rechtsexperte Walter Grasnick hat seine ganz eigene Erklärung dafür. Er vermute, dass es zwischen den Beteiligten im Hoeneß-Prozess „eine Absprache gegeben habe“, so die FAZ. Grasnicks Indizien? Die direkt nacheinander terminierten Sitzungstage und die Tatsache, dass der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung „keine einzige Frage gestellt habe“.Um das Mauern des Münchner Gerichts zu verdeutlichen, bemüht Journalist Jochen Zenthöfer in der "FAZ" zudem einen historischen Vergleich: „Die letzten Urteile, die Gerichte unter Verschluss gehalten hatten, stammten aus den RAF-Prozessen.“Mauert die Münchner Justiz also? „Hier wird nichts unter Verschluss gehalten“, kontert Andrea Titz, Sprecherin des Oberlandesgerichts München, im Gespräch mit der Huffington Post.„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Urteilsbegründung nicht um eine Presseauskunft, sondern um eine Akteneinsicht“, erklärt Titz. Das Gericht beabsichtige „durchaus die Entscheidung des Urteils zu veröffentlichen“, habe aber zuvor die Verteidiger um eine Stellungnahme gebeten.Die Frist für die Verteidiger sei verlängert worden, „läuft aber in diesen Tagen ab“, so Titz. „Wir handhaben das im Übrigen in allen Fällen gleich, egal ob es um Lieschen Müller oder Uli Hoeneß geht.“
Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?
Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.